Bereits 1984 wurde mit dem Ver- und Entsorger der erste anerkannte Ausbildungsberuf für die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und die Abfallwirtschaft ins Leben gerufen. Im Jahr 2002 wurde der Ver- und Entsorger durch vier eigenständige neue Ausbildungsberufe, die umwelttechnischen Berufe ersetzt. Für die Wasserversorgung wurde die Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und für die Abwasserentsorgung die Fachkraft für Abwassertechnik geschaffen.
Hat der Fachkräftemangel inzwischen auch die Wasserwirtschaft erreicht? Bei der Ausbildertagung der Umwelttechnischen Berufe war, wie auch schon bei anderen brancheninternen Veranstaltungen festzustellen, dass es nicht einfach ist, geeignetes Fachpersonal zu finden. Aber auch die Gewinnung von Auszubildenden stellt Wasserversorger und Abwasserentsorger immer wieder vor eine schwierige Aufgabe.
Der Kampf um technisch interessierte ausbildungsfähige Jugendliche ist groß. Fertig qualifizierte Fachkräfte und Meister sind rar und der Arbeitsmarkt ist leergefegt. Eine überregionale Gewinnung ist fast nicht möglich.
Aber eines steht fest: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik fordern für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung je nach Größe und Ausstattung der Anlage Fachpersonal mit einer Mindestqualifikation.
Gerade in einer so herausfordernden Situation wie jetzt, ist es besonders wichtig, die besten Möglichkeiten zu kennen um selbst Personal zu qualifizieren – sei es durch die Erstausbildung oder die nachträgliche Qualifizierung von Personal, das schon auf der Anlage beschäftigt ist.
Im Folgenden werden die Wege beschrieben, die auch für kleinere Anlagen in Frage kommen. In Stichpunkten finden Sie auch einige Informationen, die sie für die Gewinnung von Azubis verwenden können.
Die wichtigsten Fakten zur Ausbildung:
Aber bevor Sie mit der Ausbildung beginnen können brauchen Sie eine Zulassung und eine Eintragung für den Ausbildungsbetrieb und den Ausbilder durch die Zuständige Stelle.
Selbst kleinere Anlagen, die nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können sind grundsätzlich in der Lage auszubilden. Es gibt hier mehrere Möglichkeiten wie z.B. Kooperationsvereinbarungen oder überbetriebliche Ausbildung, die zu einer erfolgreichen Ausbildung im eigenen Betrieb führen können. Auch ist es nicht, wie oft fälschlicher Weise vermutet nötig, dass der Ausbilder selbst ein Meister ist. Es gibt auch hier andere Möglichkeiten. Nähere Informationen zur Ausbildung allgemein, zu Prüfungen und Ausbildungsberatung erhalten Sie bei der Zuständigen Stelle.
Unter www.bvs.de finden Sie auch einen Downloadbereich mit den wichtigsten Hilfen rund um Ausbildung und Prüfung.
Es gibt auch die Möglichkeit der Externenzulassung zur Abschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz. Dies ermöglicht es Ihnen einen eigenen Mitarbeiter, der sich bereits auf Ihrer Anlagen bewährt hat, zur Fachkraft zu qualifizieren.
Die Voraussetzung ist, dass der Externe Prüfungsbewerber bereits die eineinhalbfache Ausbildungsdauer Tätigkeiten ausübt, die denen der Fachkraft entsprechen. Diese Zeit kann auch kürzer werden da im Einzelfall auch Vorkenntnisse angerechnet werden können. Eine genaue Auflistung der bisherigen beruflichen Tätigkeiten und eine Einzelfallprüfung sind anzuraten. Die Zulassung zur Prüfung muss beantragt werden.
Die meisten Externen besuchen am Anfang eine Einstiegsfortbildung und auch einen Vorbereitungskurs auf die Prüfung. Da sie ja keine Berufsschule besucht haben ist der Besuch von Fortbildungen und des Lehrgangs die einfachste Möglichkeit die fehlenden Kenntnisse zu erlangen. Der Vorbereitungslehrgang beinhaltet auch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Der Besuch des Lehrgangs alleine berechtigt noch nicht zur Teilnahme an der Prüfung.
Einstiegsfortbildungen und Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung werden in Bayern von folgenden Anbietern durchgeführt:
Der Vorbereitungslehrgang wird berufsbegleitend in Blockform durchgeführt. Er umfasst 13 Lehrgangswochen, die auf 12 Monate verteilt durchgeführt werden. Die Absolventen des Vorbereitungslehrgangs nehmen an derselben Abschlussprüfung teil, an der auch die regulären Auszubildenden teilnehmen.
Für viele Anlagen besteht auf Grund der allgemein anerkannten Regeln der Technik die Verpflichtung die Anlage durch einen Meister zu betreuen. Teilweise sind diese allgemein anerkannten Regeln der Technik auch in Gesetzen und Verordnungen, insbesondere im Trinkwasserbereich verankert. Daraus ergibt sich eine Verpflichtung zur Anwendung des Regelwerks.
In den Umwelttechnischen Berufen ist es grundsätzlich möglich auch direkt auf der Meisterebene einzusteigen. Dies ist aber nicht immer zu empfehlen und meist auch nur dann, wenn ebenfalls Fachkräfte auf der Anlage beschäftigt werden.
Die Meisterprüfung gliedert sich in drei Teile:
Die Grundlegenden Qualifikationen sind bei allen Meistern nach dem Industriemeisterkonzept 2000 gleich und können innerhalb von 5 Jahren anerkannt werden.
Fachkraft für Wasserversorgungs-/ Abwassertechnik | mindestens ein Jahr Berufspraxis |
Ver- und Entsorger | elektrotechnische Qualifikation danach mindestens ein Jahr Berufspraxis |
sonstiger anerkannter Ausbildungsberuf | elektrotechnische Qualifikation danach mindestens zwei Jahre Berufspraxis |
sonstige | mindestens drei Jahre Berufspraxis, dann elektrotechnische Qualifikation, danach weitere zwei Jahre Berufspraxis |
In der Praxis führt insbesondere die Voraussetzung der elektrotechnischen Qualifikation oft zu Verzögerungen bei der Zulassung. Es handelt sich hier um die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Wasserwirtschaft und nicht um eine elektrisch unterwiesene Person oder um Elektroqualifikationen aus anderen Bereichen.
Der handlungsspezifische Teil der Meisterprüfung, der erst nach abgelegtem grundlegenden Teil und weiterer Berufspraxis abgelegt werden darf unterscheidet sich für Geprüfte Wasser- und Abwassermeister.
Kurse zur Vorbereitung auf den Prüfungsteil grundlegende Qualifikationen werden von vielen Instituten angeboten. Erfahrungsgemäß fällt es den Teilnehmern aber leichter, wenn sie mit Kollegen aus dem gleichen Fachbereich lernen und auch den Vorbereitungskurs auf die Handlungsspezifische Prüfung gemeinsam beim selben Anbieter machen. Hierbei können bedeutende Synergieeffekte erzielt werden.
Folgende Anbieter in Bayern bieten die Vorbereitungskurse für alle Teile der Meisterprüfung an:
Der Besuch von Vorbereitungslehrgängen berechtigt nicht zur Zulassung zu Prüfung. Die Zulassung ist bei der Zuständigen Stelle am besten vor Besuch des Lehrgangs zu beantragen.
Sowohl der technische Fortschritt, als auch Änderungen von Rechtsgrundlagen und Regelwerken erfordern eine ständige Aktualisierung des Wissens. Gerade im technischen Bereich ist nach Untersuchungen von Prof. Schüssler die Halbwertszeit des Wissens nur 2 Jahre. Dies bedeutet, dass nach 2 Jahren nur noch 50% des ursprünglich vorhandenen Wissens aktuell verfügbar sind. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens durch berufsbegleitende Fortbildung und Qualifizierung.
Falls Sie noch Fragen zur Berufsausbildung in den Umwelttechnischen Berufen oder zur Meisterfortbildung haben so beraten wir Sie gerne.
Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
Geschäftsbereich Umwelt und Technik
Ridlerstr. 75, 80339 München, Tel. 089/54057-0, www.bvs.de
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